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22/2020
 

Deinen Willen, mein Gott, tue ich gern, und dein Gesetz hab ich in meinem Herzen.

Psalm 40,9


Vor 71 Jahren, am 23. Mai 1949, wurde in einer feierlichen Sitzung des Parlamentarischen Rates das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verkündet. Nach den schlimmen Erfahrungen der nationalsozialistischen Diktatur war es den „Vätern und Müttern„ der Verfassung, die sich im August 1948 auf der Insel Herrenchiemsee trafen, besonders wichtig, die individuellen Menschenrechte zu stärken. Der einzelne Bürger sollte so gut wie möglich vor einer Willkür des Staates geschützt werden.

„Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen … hat sich das Deutsche Volk … dieses Grundgesetz gegeben.„ (Präambel) Die ersten 19 Artikel sind den Grundrechten gewidmet. Als Basis wird in Artikel 1 formuliert: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.„ (Art. 1.1) Die formulierten Grundrechte sollen den Einzelnen schützen und ihm Freiraum zur persönlichen Entfaltung sichern: das Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit, freie Entfaltung der Persönlichkeit, Gleichheit aller vor dem Gesetz, Gleichberechtigung von Mann und Frau, Glaubens- und Gewissensfreiheit, Meinungs- und Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit, Schutz von Ehe und Familie. Damit basieren Ethik und Moral unseres Grundgesetzes auf den christlichen Werten der Bibel, wie sie besonders in den Zehn Geboten (2 Mo 20) formuliert sind.

Und doch ist jedes irdische Gesetz begrenzt, weil seine Ausführung von unvollkommenen Menschen abhängt. Lebendigkeit und Wirksamkeit bekommt es erst, wenn es gelebt wird und nicht nur auf Papier, sondern im menschlichen Herzen geschrieben steht.

Der längste Psalm der Bibel, der 119. Psalm, besingt das Gesetz Gottes in 176 Versen. Jeder Absatz beginnt mit einem Buchstaben des hebräischen Alphabets. Ein wundervolles literarisches Kunstwerk, das die Schönheit des Gesetzes Gottes entfaltet. Es handelt sich dabei nicht um eine Sammlung von Regeln, sondern um die lebendige Offenbarung Gottes und den Ausdruck seines Wesens. Konkret und fassbar wurde dieses Gesetz in der Person Jesu Christi, der uns die göttlichen Werte vorlebte, in Achtung vor der Würde des Menschen, für den er sein Leben gab.

Heidemarie Klingeberg


© Advent-Verlag Lüneburg


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